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   BVerwG, 27.11.1959 - IV C 374.57   

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BVerwG, 27.11.1959 - IV C 374.57 (https://dejure.org/1959,932)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1959 - IV C 374.57 (https://dejure.org/1959,932)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1959 - IV C 374.57 (https://dejure.org/1959,932)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 785
  • MDR 1960, 342
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.06.1959 - III C 266.58

    Vernichtung der Existenzgrundlage durch Verlust der Girokontos - Anerkennung

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1959 - IV C 374.57
    Fortsetzung der Rechtsprechung in BVerwGE 4, 71 [BVerwG 21.09.1956 - IV C 6/56] und Anlehnung an III C 266.58.

    In diesen Fällen kann auch bei einem geringeren Sparkapital, als zur Erreichung des Grundbetrages von 5.600 DM erforderlich ist, die Existenzgrundlage zum wesentlichen Teil auf diesem Kapital beruht haben (vgl. auch Urteil vom 25. Juni 1959 - III C 266.58 - [Wertpap.Mtlg. 59, 1225]).

  • BVerwG, 21.09.1956 - IV C 6.56
    Auszug aus BVerwG, 27.11.1959 - IV C 374.57
    Fortsetzung der Rechtsprechung in BVerwGE 4, 71 [BVerwG 21.09.1956 - IV C 6/56] und Anlehnung an III C 266.58.

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, kann auch eine Kunstsammlung als Sachgesamtheit in der Weise wirtschaftliche Grundlage der Existenz sein, daß die einzelnen Gegenstände durch ihre Veräußerung laufend Einkommen gewähren (vgl. Urteil vom 21. September 1956 - IV C 6.56 - [BVerwGE 4, 71 [BVerwG 21.09.1956 - IV C 6/56]]).

  • BVerwG, 02.06.1960 - III C 176.59

    Rechtsmittel

    Bestätigung von BVerwG III C 172.56 (BVerwGE 5, 210 [BVerwG 11.07.1957 - III C 172/56]), BVerwG III C 266.58 (Wertp.Mitt. 1959 S. 1225) und BVerwG IV C 374.57 (MDR 1960 S. 342).

    Der IV. Senat hat sich denn auch in seinem Urteil vom 27. November 1959 - BVerwG IV C 374.57 - (MDR 1960 S. 342) der Rechtsprechung des III. Senats, die inzwischen noch durch Urteil vom 25. Juni 1959 - BVerwG III C 266.58 - (Wertpapiermitteilungen 1959 S. 1225) bestätigt worden ist, ausdrücklich angeschlossen.

    Auf dieser Rechtsprechung bauen die Urteile vom 25. Juni 1959 - BVerwG III C 266.58 - und vom 27. November 1959 - BVerwG IV C 374.57 - auf, von denen abzuweichen der Senat keine Veranlassung sieht.

    Legt man nun im vorliegenden Fall die im Urteil des IV. Senats vom 27. November 1959 - BVerwG IV C 374.57 - angewandte Berechnungsweise zugrunde, so ergibt sich für die im Jahre 1948 61 Jahre alte Klägerin, daß sie aus einem Sparkapital von 10.451 RM eine monatliche Einnahme von 70 bis 80 RM erzielt hätte, und zwar bei allmählichem Verzehr, unter Berücksichtigung von Zinsen und Zinseszinsen.

  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei

    Ob eine abweichende Beurteilung geboten ist, wenn dem Gericht infolge mangelnder Aufmerksamkeit ein durch eigenmächtiges oder versehentliches Verhalten von Hilfsorganen oder dritten Personen ausgelöstes tatsächliches Hindernis unbekannt geblieben ist (vgl. RGSt 23, 218; OLG Hamm NJW 1960, 785 [OLG Hamm 24.11.1959 - 3 Ss 1045/59]), braucht nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des

    Diese Rechtsmeinung entspricht der in der Rechtsprechung und im Schrifttum vorherrschenden Ansicht (vgl. OLG Hamm, NJW 1960, 785 [OLG Hamm 24.11.1959 - 3 Ss 1045/59] Nr. 17; Schäfer in Löwe/Rosenberg, 21. Aufl. Anm. 3 c zu § 169 GVG; Müller/Sax (KMR) StPO, 6. Aufl. Anm. 7 d zu § 338; Schwarz/Kleinknecht, StPO, 27. Aufl. Anm. 7 zu § 338 für bloßes Versehen des Gerichtswachtmeisters; Sarstedt, Die Revision in Strafsachen, 4. Aufl. S. 151; Willms in LM Anm. 8 zu § 169 GVG).
  • BVerwG, 31.03.1960 - III C 21.59

    Rechtsmittel

    Es kann deswegen dahingestellt bleiben, ob immer schon dann ein Anspruch auf Unterhaltshilfe auf Lebenszeit besteht, wenn der Schadensbetrag für eine monatliche Rente von 35 RM ausgereicht hätte (Urteil vom 27. November 1959 - BVerwG IV C 374.57 -).

    Das Urteil steht aber insoweit in Widerspruch zu der feststehenden Rechtsprechung beider Lastenausgleichssenate, als es ausführt, daß auch unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles ein Verlust der Existenzgrundlage nur angenommen werden könne, wenn der Grundbetrag dem nach § 272 Abs. 1 Satz 3 LAG erforderlichen Mindestgrundbetrag verhältnismäßig naheliege (Urteil, vom 11. Juli 1957 - BVerwG III C 172.56 - [BVerwGE 5, 210 [BVerwG 11.07.1957 - III C 172/56] = ZLA 1958 S. 9]; Urteil vom 27. November 1959 - BVerwG IV C 374.57 -).

  • BVerwG, 09.09.1970 - V C 76.67

    Gewährung von Unterhaltshilfe auf Lebenszeit - Kriegsschadenrente bei Verlust

    Hierbei ist nicht unbeachtlich, daß in Ausnahmefällen der Bezug von Kriegsschadenrente bei Sparerschäden ohne Erreichung des Grundbetrages gerechtfertigt sein kann, weil die Nichterreichung des Grundbetrages die Annahme eines dauernden Existenzverlustes nicht ausschließt (Urteile vom 25. Juni 1959 - BVerwG III C 266.58 - und vom 27. November 1959 - BVerwG IV C 374.57 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 272 LAG Nr. 32 und 33]).
  • BGH, 17.07.1970 - X ZB 17/69

    Rechtmäßigkeit der Versagung eines Patents - Verletzung der Vorschriften über die

    Der Senat schließt sich vielmehr der ausgewogenen Auffassung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs an, nach der die Gerichte der Wahrung der Öffentlichkeit der Verhandlung die gebührende Aufmerksamkeit zu widmen haben, die der Bedeutung des Öffentlichkeitsgrundsatzes entspricht, andererseits aber diese Pflicht zur Aufmerksamkeit auch nicht überspannt werden darf, damit die Aufmerksamkeit der Gerichtsmitglieder, insbesondere des Vorsitzenden, bei der erschöpfenden Erörterung der Sach- und Rechtslage des zu entscheidenden Falles in der mündlichen Verhandlung nicht überfordert wird (BGHSt 22, 297, 301, 302 [BGH 18.12.1968 - 3 StR 297/68] ; 21, 72, [BGH 04.03.1966 - 4 StR 72/66] vgl. auch: OLG Hamm NJW 1960, 785 [OLG Hamm 24.11.1959 - 3 Ss 1045/59] ; OLG Bremen MDR 1966, 864, 865) [OLG Bremen 04.05.1966 - Ss 35/66] .
  • BVerwG, 25.02.1960 - III C 259.58

    Rechtsmittel

    Kommt das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis, daß das Festgeldguthaben der Klägerin einer Spareinlage im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 2 LAG nicht gleichgestellt werden kann, so bleibt noch, da die Klägerin lebenszeitliche Unterhaltshilfe begehrt, zu erwägen, ob sie ohne Erreichung des in § 272 Abs. 1 Satz 3 LAG vorgesehenen Mindestgrundbetrages auf Grund der besonderen Verhältnisse ihres Einzelfalles durch den Verlust der als Sparanlage anerkannten Guthaben ihre Existenzgrundlage eingebüßt haben könnte (Urteil vom 11. Juli 1957 - BVerwG III C 172.56 - [BVerwGE 5, 210 [BVerwG 11.07.1957 - III C 172/56] = ZLA 1958 S. 9]; Urteil vom 27. November 1959 - BVerwG IV C 374.57 -).
  • BVerwG, 19.09.1960 - IV B 246.58

    Anspruch auf Unterhaltshilfe auf Lebenszeit wegen Existenzverlustes -

    Es bedarf dies dann der Prüfung in Einzelfall (vgl. Urteile vom 25. Juni 1959 - BVerwG III C 266.58 - Wertpapiermitteilung 1959, 1225 und vom 13. November 1959 - BVerwG IV C 374.57 - Wertpapiermitteilung 1960, 151; ZLA 1960, 73; NJW 1960, 785).
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